Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der EU-Besamungsstation Martin Determann (D-KBP 026 EWG) in Vechta OT Langförden
Für die Bedeckungen und Besamungen gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Oldenburger Privathengsthalter“.
Die Decksaison beginnt am 15. Februar 2025 und endet am 15. August 2025. Die Tagessätze für die Unterbringung der Stuten ohne Fohlen betragen 12 €, mit Fohlen 15 €. Decktaxen und Pensionspreise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.; sie sind bei der ersten Besamung bzw. Abholung des Pferdes fällig. Die Unterbringung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers.
Eventuelle Samenbeschaffungs- und bei Samenversand anfallende Kurierdienstkosten werden dem Züchter separat in Rechnung gestellt. Aufgrund der hohen Kosten für Amtspapiere aus dem Ausland (Taces) berechnen wir einmalig pro Stute eine Gebühr von 50 €.
Die Deckscheine müssen vor der ersten Besamung abgegeben/zugesandt werden.
Über die erfolgte Bedeckung oder Besamung wird ein Deckschein ausgestellt, der erst nach Zahlung des Deckgeldes an den zuständigen Verband und Züchter abgegeben wird.
Außerdem weisen wir Sie darauf hin, dass die Hengste, insbesondere die Junghengste, die im ersten Deckeinsatz stehen, erst nach abgeschlossener und bestandener HLP ins HB I eingetragen werden und danach erst eine vollständige Registrierung der Fohlen stattfinden kann. Sollte ein Hengst den Eintrag ins HB I nicht schaffen, können von den Verbänden nur Geburtsbescheinigungen ausgestellt werden.
Ein Embryotransfer muss vor der ersten Bestellung angemeldet werden. Das Deckgeld ist für jeden Embryo zu entrichten. Alle Embryospülungen müssen bis zum 1.10. des Deckjahres in einem schriftlichen Spülprotokoll dokumentiert werden, auch wenn kein Embryo gewonnen wurde. Auch die Empfängerstuten sind zwingend anzugeben.
Wir bieten Ihnen unsere bewährten züchterfreundlichen Geschäftsbedingungen: Bei der ersten Besamung wird nur die Besamungsrate fällig. Das volle Deckgeld ist nur dann zu entrichten, wenn bis zum 1. Oktober 2025 kein tierärztliches Attest der Nichtträchtigkeit vorliegt.
Sprich: Volle Decktaxe nur bei tragenden Stuten.
Besamungseinsatz der Hengste
Die Hengste Excalibur, Redemption, So Nice und St. Nobilé werden in der Frischsamenübertragung eingesetzt. Der Hengst Segantini FRH ist nur über Tiefgefriersperma erhältlich.
Der Samenversand der Hengste ist per Kurierdienst möglich.
Bestellungen nehmen wir gerne unter folgenden Nummern entgegen:
Fax: +49 (0) 44 47 / 8 56 68 96 oder
Tel.: +49 (0) 44 47 / 8 56 68 95
Bei den Hengsten im Frischsameneinsatz bemühen wir uns, Ihren Anforderungen taggleich gerecht zu werden.
Daher werden Samenbestellungen bis 9.00 Uhr unter o.g. Nummern erbeten.
Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Krankheit, Turniereinsatz etc.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann, wenn möglich, TG-Sperma eingesetzt werden oder auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden. Anspruch auf Rückzahlung des Deckgelds besteht nicht.
Gesundheitsdienst
Zum anerkannten Determann-Management gehören:
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die Besamungsstation nach EU-Richtlinien (D-KBP 026 EWG), die durch eine vorbildliche Gestaltung mit modernster Laboreinrichtung optimale Voraussetzungen für Samengewinnung, -aufbereitung, tiefgefrierkonservierung, -übertragung und -versand bietet;
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eine sachkundige tierärztliche Betreuung durch die Fachtierärzte Dr. Börgel, Dr. Schütte und Dr. Markus auf dem Hof;
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aus hygienischen Gründen eine Tupferprobe, die in der Rosse entnommmen wurde und nicht älter als 6 Wochen sein sollte. Junge Maiden- und Fohlenstuten sind ausgenommen.
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pferdegerechte Stall- und Weidehaltung